Aufgrund des neuen e-Rezeptes ist eine Vorbestellung von Kassenrezepten ab Januar 2024 nicht mehr möglich. Wir bitten von Vorbestellungen abzusehen. Bitte kommen Sie zum Anfang des Quartals einmal mit Ihrer Versicherungskarte in die Praxis um diese einlesen zu lassen. Innerhalb desselben Quartals müssen Sie nicht noch einmal zu uns kommen, die Rezepte werden auf Ihrer Karte gespeichert. Ein Anruf genügt.
Ausgenommen sind Heilmittelverordnungen, Bescheinigungen und Privatrezepte.